Mit der Reservierung des Zimmers schließen Sie lt. BGB einen Gastaufnahmevertrag ab.
Wird ein Zimmer bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, ist ein Beherbungs- oder Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
Er verpflichtet beide Vertragspartner unabhängig von der Dauer zur Erfüllung des Vertrages:
Die Gastgeberin ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
Der Gast ist verpflichtet, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des Zimmers zu bezahlen.
Nimmt ein Gast das bestellte Zimmer nicht in Anspruch, bleibt er rechtlich dennoch verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Leistung zu bezahlen, ohne dass es dabei auf den Zeitpunkt oder auf den Grund ankommt. Dabei müssen nur tatsächliche Einsparungen der Gastgeberin abgesetzt werden.
Die Kosten für den Gast betragen bei Stornierung bzw. Nichtanreise 90% des vereinbarten Preises, es sei denn, der Gastgeber kann das Zimmer anderweitig vergeben.
Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, das nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Zimmer 7 errechneten Betrag zu zahlen,
An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Das Zimmer muss am Abreisetag bis 10 Uhr geräumt sein.
Gerichtsstand ist ausschließlich Hamburg.